Grundstück

Grundstücksvermessungen haben hoheitlichen Charakter und dürfen nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und staatlichen Behörden ausgeführt werden.


Folgende Leistungen führen wir für Sie im gesamten Freistaat Thüringen aus:

 

Teilung eines vorhandenen Flurstücks in verschiedene neue Flurstücke ( z.B. Kauf, Verkauf, Schenkung u.a.)

amtliches Verfahren zur rechtssicheren Wiederherstellung von bestehenden Grenzen

Abmarkung

Setzen von Grenzzeichen

einfaches örtliches Anzeigen bzw. Markieren von bestehenden Grenzen

beglaubigter Lageplan mit detaillierter, zuverlässiger Grenzdarstellung

auch als Schlussvermessung bezeichnet, eigentumsrechtliche Klärungen nach Beendigung von  Baumaß-nahmen an Verkehrswegen

Baulandumlegung, Grenzregelung, Flurbereinigung, Maßnahmen nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Für weitergehende Informationen folgen Sie bitte dem jeweiligen Link.